Wahlen 2021: So wird gewählt

Was ist eigentlich der Stadtrat und wie wird dieser gewählt? Die Kommunen, also unsere Städte und Gemeinden, werden in diesem Zusammenhang oft als Keimzelle der Demokratie bezeichnet. Doch was bedeutet das eigentlich genau und was hat das mit ihnen, liebe Lesenden, zu tun? 

Grafik zur Kommunalwahl 2021, Einwurf von Wahlunterlagen in die Wahlurne
Kommunalwahl am 12.09.2021: Wählen gehen! Bild: mohamed Hassan auf Pixabay

Stadtratswahlen am 12. September 2021

Im September ist es wieder so weit: Alle wahlberechtigten Stader:innen können für die nächsten 5 Jahre, konkret vom 01. November 2021 bis 31. Oktober 2026, die 40 Vertreter:innen für den Stadtrat wählen.

Kommunalpolitik geht uns alle an

Kommunalpolitiker:innen sind, im Gegensatz zu allen anderen in der Politik tätigen Personen, ehrenamtliche Mandatsträger:innen. Es sind Menschen wie Sie und ich, die einem Beruf nachgehen, bereits Rente beziehen oder sich gerade Zuhause um den Nachwuchs kümmern, samstags in der Stadt auf dem Wochenmarkt zu sehen sind, die man aber auch mal beim Spazierengehen oder an der Bar trifft. Sie wollen die Hansestadt Stade noch lebenswerter und besser für uns alle machen und engagieren sich ehrenamtlich in ihrer Freizeit für die Gemeinschaft.

Und genau da kommen alle Staderinnen und Stader ins Spiel. Sie können sich hier an der Basis unmittelbar einbringen, weil sie die Probleme vor Ort selbst am besten kennen. Da es kaum möglich ist alle Missstände in unserer Stadt mit rund 50.000 Einwohner:innen mitzubekommen, sind alle Kommunalpolitiker:innen auf das Gespräch und den direkten Austausch mit den Bürger:innen angewiesen. Alle Ratsmitglieder stehen den Stadern als Ansprechpartner:innen zur Verfügung.

Rechte und Pflichten von Kommunen

Die Kommunen nehmen eine Doppelrolle im politischen System der Bundesrepublik Deutschland ein. Zum einen sind sie die unterste Ebene im Verwaltungsaufbaus und übernehmen auf Weisung und unter Aufsicht der Länder sogenannte „Pflichtaufgaben“ und „Auftragsangelegenheiten“. Sie setzen dabei Bundes- und Landesgesetze um, ohne jeglichen Ermessensspielraum.

Zum anderen werden Kommunen aber auch selbst demokratisch gestaltet und ermöglichen demokratische Teilhabe. So garantiert das Grundgesetz den Einwohner:innen einer Gemeinde oder Stadt nicht nur eine gewählte Vertretung, sondern gibt dieser auch das Recht, alle Angelegenheiten der Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Diese kommunale Selbstverwaltung lässt sich in zwei Gruppen unterteilen.

Freiwillige Aufgaben und Pflichtaufgaben der Kommunen

  1. Der erste Teil umfasst freiwillige Aufgaben, bei der die Gemeinde allein entscheidet, ob und wie sie diese Aufgaben wie z. B. Wirtschaftsförderung oder die Unterhaltung von Sport- oder Jugendeinrichtungen erfüllen möchte.
  2. Der zweite Teil umfasst pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben, wie z. B. die Bereitstellung von Kindergarten- und Kitaplätzen. Diesen Aufgaben muss eine Kommune nachkommen, aber sie kann entscheiden, wie sie das im Rahmen der Gesetze machen will.

Für alle Angelegenheiten der Selbstverwaltung liegt die Entscheidungskompetenz letztendlich beim Stadtrat. Er hat ausführende, so genannte exekutive, Kompetenzen und erstellt keine Gesetze, sondern ist dafür zuständig, Beschlüsse in die Praxis umzusetzen.

Der Stadtrat als Teil der Exekutive

Die Exekutive einer Stadt besteht dabei aus zwei Säulen, dem Bürgermeister oder der Bürgermeisterin und den Stellvertreter:innen sowie dem Stadtrat. Während der:die Bürgermeister:in vor allem das Tagesgeschäft erledigt, der Verwaltung vorsteht und die Stadt nach außen und innen repräsentiert, sind die Ratsmitglieder im Stadtrat dafür zuständig, über Entscheidungen zu beraten und abzustimmen. Hierbei werden auch gerne Expertinnen und Experten zu speziellen Themen befragt.

Die hauptsächliche Arbeit des Stadtrates besteht also darin, ab seiner Wahl über die Nutzung von Geldern, über städtebauliche, soziale und wirtschaftliche Themen zu diskutieren und Entscheidungen zu treffen. Somit wirkt er als politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger.

Wer darf gewählt werden?

Aufstellen lassen kann sich dabei jede:r, der:die am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens sechs Monaten im Wahlgebiet einen Wohnsitz hat und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt.

Die Kandidierenden werden von Parteien in so genannten Listen aufgestellt, müssen aber dabei nicht zwingend Mitglied einer Partei sein, sondern können auch parteilos mit der Unterstützung einer Partei antreten.

Da eine einzige Kandidierendenliste für das gesamte Wahlgebiet Stade eine zu große Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern umfassen würde, erfolgt eine Aufteilung des Wahlgebietes in etwa gleich große Wahlbereiche mit jeweils unterschiedlichen Listen der jeweiligen Parteien. Die Hansestadt Stade ist für die Kommunalwahl 2021 in drei Wahlbereiche eingeteilt. Zusätzlich werden in Stade die vier Ortsräte Bützfleth, Haddorf, Hagen und Wiepenkathen gewählt. Die Ortschaften haben im Rahmen der Gebietsreform 1972, als die ehemals eigenständigen Gemeinden in die Stadt Stade eingegliedert wurden, das Recht auf eigene Ortsräte und dort gewählter Ortsbürgermeister:innen erhalten.

Informationen zu den Kandidierenden für die 3 Wahlbereiche sowie die Ortsräte Bützfleth, Haddorf, Hagen und Wiepenkathen sind unter den nachfolgenden Links zu finden:

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben.

Wie wird gewählt?

Jede:r Stader Bürger:in kann abhängig vom Wohnort im jeweiligen Wahlbereich für den Stadtrat der Hansestadt Stade abstimmen. Bürger:innen der Ortschaften Bützfleth, Haddorf, Hagen und Wiepenkathen wählen zusätzlich ihre Ortsräte. Je Liste – abhängig vom Wohnort nur Stadtrat oder Stadtrat plus Ortsrat – können die Wähler:innen bis zu 3 Stimmen (Kreuze auf dem Wahlschein) mit der Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens verteilen.

Kumulieren

Beim Kumulieren werden alle 3 Stimmen einer Liste oder einer einzigen Bewerberin bzw. einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag gegeben.

Panaschieren

Beim Panaschieren können die Stimmen auf mehrere Listen unterschiedlicher Parteien oder mehrere Bewerber:innen derselben Liste verteilt werden. Beim Panaschieren ist besondere Obacht zu geben, da bei Vergabe von mehr als 3 Stimmen der gesamte Wahlschein ungültig wird.

Zusammensetzung des neuen Stadtrats

Die Hälfte der durch die Wahlen vergebenen Ratsmandate bekommen die Kandidatinnen und Kandidaten, die direkt einen Wahlkreis gewinnen konnten. Die andere Hälfte bekommen Kandidatinnen und Kandidaten aus den Listen der Parteien und Wählergruppen – in dem Verhältnis, in dem sie bei der Wahl abgeschnitten haben.

Was tun, wenn man am Wahltag verhindert ist?

Egal, ob Sie im Urlaub sind, arbeiten müssen oder lieber in Ruhe Zuhause ihre Kreuze setzen wollen, ohne Angabe von Gründen ist es möglich per Briefwahl abzustimmen. Wie genau Briefwahl funktioniert und worauf geachtet werden sollte, haben wir in unserem Beitrag zur Briefwahl 2021 aufgeführt.

 

 

Autorin: Elena Brückner

Elena Brückner