Der Slogan „Mein Bauch gehört mir“ mobilisierte seit den 80er Jahren viele Frauen in Deutschland, die für ihre eigene Entscheidungsfähigkeit zum Thema Schwangerschaftsabbruch auf die Straße gingen. Nach wie vor, mit einigen Änderungen, besteht im Strafgesetzbuch der §218 StGB, der einen Schwangerschaftsabbruch nur unter bestimmten Bedingungen straffrei vorsieht.
Neben dem §218 StGB steht auch der §219a StGB seit mehr als 30 Jahren in der politischen Diskussion. Im Strafgesetzbuch wird im §219a festgelegt, dass Werbung für den Schwangerschaftsabbruch ein Straftatbestand ist.
Zuletzt beschäftigten sich im Jahre 2019 die politischen Gremien mit diesem Straftatbestand und entschieden, dass der §219a weiterhin bestehen bleibt und lediglich eingeräumt wird, dass Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen auf Schwangerschaftsabbrüche hinweisen dürfen, jedoch nicht öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche im Detail aufklären dürfen.
Nach wie vor bleibt es bei „schwammigen“ Aussagen und der grundsätzliche Straftatbestand bei Schwangerschaftsabbruch blieb auch im Jahr 2021 bestehen.
Auf die Straße mit dem Slogan: „Mein Bauch gehört mir“
Ich gehörte auch zu den Frauengruppen, die sich für Gleichberechtigung, Gleichstellung und auch einer eigenen Entscheidungsfähigkeit stark gemacht haben. Wir gingen immer wieder auf die Straßen und forderten unsere Rechte ein. Wir wollten nicht akzeptieren, dass ein Schwangerschaftsabbruch ein Straftatbestand ist und kämpften für die Abschaffung der § 218 und 219a StGB.
Die Kriminalisierung von Frauen, die bei Schwangerschaftsabbrüchen strafrechtliche Verfolgung erwarten konnten, wollten wir nicht länger akzeptieren. Frauen waren gezwungen nach Alternativen zu suchen, um einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen. Entweder suchte man den Weg in die Niederlande oder Abbrüche wurden in Hinterzimmern durchgeführt, bei denen fehlende Hygiene und Komplikationen in Kauf genommen wurden.
Professionelle Aufklärung zum Thema Schwangerschaftsabbruch war damals und ist auch heute nicht gestattet und bildet nach § 219a ebenfalls einen Straftatbestand.
Bei vielen anderen Themen, z.B. Sucht, Geschlechtskrankheiten und vieles mehr wird präventiv in der breiten Öffentlichkeit gearbeitet. Mein Verständnis wäre, dass professionelle Aufklärung zum Thema Schwangerschaftsabbrüche in eine moderne Gesellschaft gehört und nicht als Straftatbestand beibehalten wird.
§§ 218, 219a – Mein Fazit
Nach mehr als 30 Jahren ist es an der Zeit, Schwangerschaftsabbrüche zu legalisieren. Ein präventiver Ansatz, der frühzeitig junge Frauen zu den Themen Verhütung und Schwangerschaftsabbruch aufklärt, hat meiner Meinung nach den größten Erfolg.
Die SPD unterstützt die Streichung von §219a und begrüßt den Vorstoß des neuen Bundesjustizministers Marco Buschmann, den Paragrafen 219a rasch zu streichen. Den frauenfeindlichen Paragrafen hätte man schon gerne vor Jahren gestrichen, mit der Union war dies aber nicht möglich gewesen.
Die Ampelparteien SPD, Grüne und FDP haben sich im Koalitionsvertrag für die Legislatur 2021-2025 auf eine Streichung von Paragraf 219a geeinigt.
Ich werde auch im Jahr 2022 erneut für die Abschaffung der §§ 218 und 219 StGB kämpfen und hoffe auf euer Aller Unterstützung! Ich hoffe auf eine positive Entwicklung zu diesem Thema.