Gute Nachrichten aus Hannover für die Musikvereine und Spielmannszüge in der Region: Sie können bis zu 8000 Euro Förderung beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur im Rahmen eines Corona-Sonderprogramms beantragen. „Ich freue mich sehr, dass nun auch unseren regionalen Musikvereinen, die ihren Spielbetrieb und auch Auftritte während der Pandemie aussetzen mussten, Hilfen angeboten werden“, so Landtagsabgeordnete Petra Tiemann. „Dies ist eine gute Nachricht für alle Betroffenen. Denn auf diese Art und Weise können gerade kleine Vereine vor dem Ruin gerettet werden.“
Hilfe für gemeinnützige Vereine
Förderfähig sind z.B. gemeinnützige Musikvereine, die in Zahlungsengpässe oder in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage geraten sind. Sie können bis zum 15.Juli 2020 einen Zuschuss beantragen. Betriebskosten, Mieten sowie andere unvermeidbare Zahlungsverpflichtungen sind zuschussfähig. Personalkosten hingegen können nicht gefördert werden. Es sind ausschließlich gemeinnützige Kultureinrichtungen und Kulturvereine mit Sitz in Niedersachsen, die überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen und ein regelmäßiges Kulturangebot vorhalten, antragsberechtigt.
Förderanträge bis zu 8000 Euro sollen direkt bei den regional zuständigen Trägern gestellt werden. Anträge, die mehr als 8000 Euro umfassen, sollen beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur beantragt werden. Weitere Informationen, die Richtlinie, das Antragsformular und die Ausfüllhilfe finden Sie unter folgendem Link: