SPD hat sich durchgesetzt: Azubi-Mindestlohn von mindestens 515 Euro

Azubi-Mindestlohn ab 1. Januar 2020

Ab Januar 2020 profitieren tausende Azubis vom neuen Azubi-Mindestlohn – auch im Landkreis Stade.

Für alle Berufsausbildungen, die ab 1. Januar 2020 begonnen werden, schreibt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine Mindestausbildungsvergütung (MAV) in Höhe von zunächst 515 Euro vor, die auch für außerbetriebliche Ausbildungen gilt. Bis zum Jahr 2023 wird der Azubi-Mindestlohn schrittweise angehoben. Erstmals gibt es somit eine Mindestvergütung für Azubis!

Das Gesetz sieht eine schrittweise Anhebung des Azubi-Mindestlohns auf 620 Euro bis 2023 vor:

    • 2020: 515 Euro
    • 2021: 550 Euro
    • 2022: 585 Euro
    • 2023: 620 Euro

Im Interview erklärt Yasmin Fahimi wieso die Einführung des Azubi-Mindestlohns eine Frage der Wertschätzung ist und wieso die berufliche Bildung weiter modernisiert werden muss.